Hausordnung und Verhaltensregeln Stand: 27.01.2026
Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt für alle Teilnehmenden, Erziehungsberechtigten sowie Begleitpersonen bei Angeboten des Nachhilfe Campus, unabhängig davon, ob der Unterricht
- in Räumen des Nachhilfe Campus,
- in Räumen Dritter (z. B. Schulen, Kitas, Vereine, Familienbildungsstätten),
- oder im Rahmen von extern angemieteten Räumlichkeiten
stattfindet.
Sie ergänzt die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Grundsatz des respektvollen Miteinanders
Alle Teilnehmenden haben sich während des Unterrichts respektvoll, rücksichtsvoll und störungsfrei zu verhalten.
Ein wertschätzender Umgang miteinander ist Voraussetzung für einen erfolgreichen Unterricht.
Insbesondere untersagt sind:
- beleidigendes, diskriminierendes oder aggressives Verhalten,
- körperliche Übergriffe oder Gefährdungen,
- vorsätzliche Sachbeschädigungen.
Weisungsrecht
Den Anweisungen der Lehrkräfte, Kursleitungen sowie sonstiger beauftragter Personen des Nachhilfe Campus ist Folge zu leisten.
Dies gilt insbesondere:
- zur Aufrechterhaltung eines geordneten Unterrichts,
- zur Sicherstellung der Aufsichtspflicht,
- zur Gefahrenabwehr.
Besondere Regelungen für Kinder und Jugendliche
Bei minderjährigen Teilnehmenden tragen die Erziehungsberechtigten die Verantwortung dafür, dass ihr Kind die Hausordnung beachtet.
Eltern bzw. Erziehungsberechtigte wirken darauf hin, dass:
- ihr Kind pünktlich erscheint und abgeholt wird,
- Anweisungen der Lehrkraft respektiert werden,
- andere Kinder nicht gestört oder gefährdet werden.
Hausordnung in Räumen Dritter
Findet der Unterricht in Räumen Dritter statt, gilt zusätzlich die jeweilige Hausordnung des Trägers oder Eigentümers der Räumlichkeiten.
Diese ist ebenfalls verbindlich einzuhalten.
Ausschluss vom Unterricht
Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen diese Hausordnung oder bei grob störendem bzw. gefährdendem Verhalten ist der Nachhilfe Campus berechtigt,
- Teilnehmende vorübergehend von einzelnen Unterrichtseinheiten oder
- dauerhaft vom weiteren Unterricht
auszuschließen.
Ein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Beiträge besteht in diesen Fällen nicht.
Haftung bei Schäden
Für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden an Räumen, Einrichtung oder Materialien haften die Verursachenden bzw. bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigte im gesetzlichen Rahmen.
Inkrafttreten
Diese Hausordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und gilt in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
