Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Nachhilfe Campus – Stand 27.01.2026
Präambel
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung aller Geschlechtsformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter gleichermaßen
1 Vertragsinhalt und Geltungsbereich
1.1 Die Fa. Nachhilfe Campus, vertreten durch die Inhaberin Katja Geile, erbringt Bildungs- und Unterrichtsdienstleistungen auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), sofern keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden.
1.3 Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn ihrer Geltung nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2 Leistungsarten und Leistungsumfang
2.1 Die Leistungen erfolgen entweder als Einzelnachhilfe oder als Kurse bzw. Gruppenunterricht.
2.2 Die Fa. Nachhilfe Campus ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte oder Kooperationspartner einzusetzen.
2.3 Der Leistungsanspruch ist nicht übertragbar und kann nur durch die angemeldete Person wahrgenommen werden.
3 Leistungsort
3.1 Der Leistungsort wird bei Vertragsschluss bzw. Anmeldung festgelegt und gilt für Einzelnachhilfe sowie für Kurse und Gruppenunterricht gleichermaßen.
3.2 Der Unterricht kann in Räumen der Fa. Nachhilfe Campus, in Räumen Dritter oder online stattfinden.
3.3 Änderungen des Leistungsortes können aus organisatorischen oder pädagogischen Gründen auch während der Vertragslaufzeit erfolgen.
3.4 Der Leistungsort hat Einfluss auf die Preisgestaltung.
4 Einzelnachhilfe
4.1 Durchführung und Termine
4.1.1 Die Einzelnachhilfe erfolgt zu individuell vereinbarten Zeiten.
4.1.2 Einzelnachhilfe kann auch während der Schulferien NRW, an Feiertagen oder am Rosenmontag stattfinden; ein Anspruch hierauf besteht nicht.
4.2 Ausfälle durch den Lernenden
4.2.1 Termine müssen spätestens bis 20:00 Uhr des Vortages direkt bei der jeweiligen Lehrkraft abgesagt werden.
4.2.2 Bei rechtzeitiger Absage besteht Anspruch auf einen Ersatztermin innerhalb der Vertragslaufzeit.
4.2.3 Bei nicht rechtzeitiger Absage verfällt der Anspruch ersatzlos.
4.3 Ausfälle durch Lehrkraft / Anbieter
4.3.1 Fällt eine Unterrichtseinheit aus und kann keine Ersatzlehrkraft gestellt werden, besteht Anspruch auf Nachholung, nicht jedoch auf geldlichen Ersatz.
4.3.2 Kann eine Nachholung aus Gründen, die nicht ausschließlich im Verantwortungsbereich der Fa. Nachhilfe Campus liegen, weder infolge eines Ausfalls gemäß § 4.2 noch gemäß § 4.3 innerhalb der Vertragslaufzeit erfolgen, verfällt der Anspruch.
4.4 Wegfall der Lehrkraft / Leistungsunmöglichkeit
4.4.1 Kann der Unterricht aufgrund des Wegfalls einer Lehrkraft dauerhaft nicht erbracht werden und steht innerhalb angemessener Frist keine Ersatzlehrkraft zur Verfügung, ist die Fa. Nachhilfe Campus berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
4.4.2 Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht; bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
5 Kurse und Gruppenunterricht
5.1 Durchführung, Termine und Mindestteilnehmerzahl
5.1.1 Kurse und Gruppenangebote finden zu festgelegten Zeiten statt.
5.1.2 Kurse finden grundsätzlich nicht während der Schulferien NRW, an Feiertagen oder am Rosenmontag statt.
5.1.3 Die Fa. Nachhilfe Campus behält sich vor, gesonderte Ferienkurse oder Gruppenangebote anzubieten.
5.1.4 Für Kurse kann eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt werden. Wird diese nicht erreicht, ist die Fa. Nachhilfe Campus berechtigt, den Kurs vor Beginn abzusagen oder zusammenzulegen. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall anteilig erstattet. Bei Eltern-Kind-Kursen gelten Eltern mit Kind zusammen als ein Teilnehmer.
5.2 Teilnahme, Ausfälle und Vergütung
5.2.1 Die Teilnahme ist unabhängig von der tatsächlichen Anwesenheit vergütungspflichtig.
5.2.2 Fällt eine einzelne Kurseinheit – gleich aus welchem Grund – aus, besteht kein Anspruch auf Nachholung, Ersatztermin oder geldlichen Ausgleich.
Dies gilt nicht, wenn der Kurs über einen längeren Zeitraum nicht durchgeführt wird.
5.2.3 Die Vergütungspflicht bleibt hiervon unberührt.
6 Vertragslaufzeit und Kündigung
6.1 Verträge werden mit einer Mindestlaufzeit von 1, 3, 6 oder 12 Monaten geschlossen.
6.2 Beginnt ein Kurs nicht zum Monatsersten, wird der erste Vertragsmonat anteilig berechnet. Dieser anteilige Zeitraum wird der vereinbarten Laufzeit hinzugerechnet.
6.3 Kündigungen sind ausschließlich zum Ende eines Kalendermonats möglich.
6.4 Die Kündigungsfrist beträgt ein Monat zum Monatsende.
6.5 Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit.
7 Preise
7.1 Die Preisvereinbarung erfolgt in der Regel mündlich, insbesondere telefonisch.
7.2 Der Kunde erklärt mündlich sein Einverständnis mit dem angebotenen Preis.
7.3 Die Buchung und der vereinbarte Preis werden dem Kunden schriftlich bestätigt.
7.4 Eine gesonderte Preisliste wird nicht geführt.
8 Preisbestandteile, Qualifikation und Anpassungen
8.1 Die Preisgestaltung berücksichtigt insbesondere:
- Art und Umfang der Leistung
- Leistungsort
- organisatorischen Aufwand
- Qualifikation der eingesetzten Lehrkraft
- ggf. Fahrwege der Lehrkraft
8.2 Änderungen des Leistungsortes, der eingesetzten Lehrkraft, deren Wohnsitzes oder Qualifikation, insbesondere durch eine während der Vertragslaufzeit erworbene höherwertige Qualifikation, können zu einer Anpassung der Vergütung führen. Der Kunde wird hierüber vor Wirksamwerden informiert.
8.3 Im Falle einer Vergütungsanpassung steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung zu.
9 Zahlungsbedingungen
9.1 Die monatlichen Beiträge sind grundsätzlich jeweils zum 1. eines Kalendermonats im Voraus fällig.
9.2 Eine Anmeldegebühr, soweit vereinbart, sowie anteilige Beiträge für den Vertragsbeginn innerhalb eines laufenden Kalendermonats, sind unmittelbar nach Vertragsschluss fällig.
9.3 Die Zahlung erfolgt in der Regel per SEPA-Lastschrift, sofern keine abweichende Zahlungsweise vereinbart wurde.
9.4 Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, ist die Fa. Nachhilfe Campus berechtigt, die Leistung bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen auszusetzen.
10 Widerrufsrecht bei Fernabsatz
10.1 Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass die Fa. Nachhilfe Campus vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnt.
10.2 Dem Kunden ist bekannt, dass er bei vollständiger Leistungserbringung sein Widerrufsrecht verliert.
10.3 Bei Widerruf nach Leistungsbeginn sind die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten.
11 Verhalten, Hausordnung und Ausschluss
11.1 Teilnehmende haben sich respektvoll zu verhalten und Anweisungen der Lehrkräfte zu befolgen.
11.2 In Räumen des Nachhilfe Campus sowie in Räumen Dritter gilt die jeweilige Hausordnung ergänzend.
11.3 Bei erheblichen oder wiederholten Störungen kann ein zeitweiser oder dauerhafter Ausschluss erfolgen.
11.4 Erfolgt der Ausschluss aus Gründen im Verantwortungsbereich des Kunden, besteht kein Anspruch auf Erstattung.
12 Höhere Gewalt und Formatänderungen
12.1 Kann die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden, bestehen keine Schadensersatzansprüche.
12.2 Im Einvernehmen zwischen Lehrkraft und Kunde kann das Unterrichtsformat (z. B. Präsenz- zu Onlineunterricht) geändert werden.
Ergibt sich hieraus eine höhere Vergütung, ist diese nachzuzahlen; ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.
13 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO. Weitergehende Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.
14 Haftung
Die Fa. Nachhilfe Campus übernimmt keine Garantie für einen bestimmten Lernerfolg.
Im Übrigen haftet sie nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
15 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit verlieren, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Für diesen Fall vereinbaren die Parteien eine Vertragsanpassung in dem Sinne, dass statt der unwirksamen Bestimmung eine Regelung gilt, die dem wirtschaftlich Gewollten beider Parteien am nächsten kommt.
Entsprechendes gilt für Vertragslücken.
