Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkunden (B2C)  (Stand 01.04.2023)

Präambel

Aus Übersichtsgründen wird darauf verzichtet jedes Geschlecht zu benennen, bei der Nennung eines Geschlechtes sind alle anderen Geschlechter mit gemeint (z.B. Schüler, Schülerinnen …).

1. Vertragsinhalt

Die Fa. Nachhilfe Campus – vertreten durch Inhaberin Katja Geile – erbringt Dienstleistungen an Lernende aufgrund der nachfolgenden AGB.

2. Leistungsumfang

2.1 Die Fa. Nachhilfe Campus behält sich vor, die vertraglichen Verpflichtungen in Zusammenarbeit mit einem Partner zu erbringen oder Dritte mit der Leistungserbringung zu beauftragen.
2.2 Der Anspruch auf die Dienste der Fa. Nachhilfe Campus ist nicht übertragbar und kann nur durch die angemeldete Person nach Maßgabe des Vertrages/ der Anmeldung in Anspruch genommen werden.
2.3 Alle Dienste finden in einem regelmäßigen Rhythmus statt und können fortlaufend oder zeitlich begrenzt sein.
2.4 gilt für Einzelnachhilfe:

2.4.1 Die Nachhilfe wird grundsätzlich durch einen im Vertrag bestimmten Nachhilfelehrer (Lehrkraft) erbracht. Die Fa. Nachhilfe Campus behält sich vor, bei Verhinderung der Lehrkraft die vereinbarten Nachhilfestunden durch eine Ersatzlehrkraft durchführen zu lassen.
2.4.2 Beendet eine Lehrkraft die Tätigkeit für die Fa. Nachhilfe Campus, hat die Fa. Nachhilfe Campus nach Beendigung einen Monat Zeit, um eine Ersatzlehrkraft zu stellen, ohne dass der Kunde Ersatzansprüche geltend machen kann.

2.5 gilt für Kurse und Gruppenunterricht:

Die Durchführung der Dienstleistung wird durch keine bestimmte Lehrkraft/Dozent erbracht.

3. Leistungsort

3.1 Der Leistungsort wird bei Vertragsabschluss/Anmeldung festgelegt.
3.2 Der Unterrichtsort für Gruppen oder Kurse kann auch bei laufenden Verträgen ohne Zustimmung des Kunden geändert werden.
3.3 Der Leistungsort nimmt bei Einzelunterricht Einfluss auf die Unterrichtspreise.
3.4 Wird ein wechselnder Unterrichtsort bei Einzelunterricht vereinbart, nimmt der Unterrichtsort mit der weitesten Entfernung Einfluss auf den Unterrichtspreis.

4. Leistungszeit

4.1 Der Unterrichtsbeginn wird im Vertrag/bei der Anmeldung vermerkt. Liegt der Unterrichtsbeginn vor dem Vertragsbeginn, werden die vorab geleisteten Stunden dem Vertrag bereits zugerechnet.
4.2 Der Unterricht wird ganzjährig gewährt, außer am Rosenmontag, an gesetzlichen Feiertagen sowie den Schulferien des Landes Nordrhein-Westfalen.
4.3 Die Unterrichtszeiten werden im Vertrag/ bei der Anmeldung festgelegt und gelten als vereinbart im Sinne Punkt 5.1 .
4.4 Bei Einzelunterricht zu Hause beim Lernenden oder online können die festgelegten Zeiten im Einvernehmen zwischen Lernendem/Kunde und Lehrkraft nach dessen Ermessen verschoben werden.

5. Ausfälle

5.1 gilt für Ausfälle seitens des Lernenden bei Einzelunterricht:

Bereits vereinbarte Termine müssen bei Verhinderung des Schülers bis 20.00 Uhr des Vortages des jeweiligen Termins vom Lernenden/Kunden bei der Lehrkraft abgesagt werden.

5.1.1 Erfolgt die Absage rechtzeitig, hat der Lernende/Kunde einen Anspruch auf einen Ersatztermin innerhalb der Vertragslaufzeit.
5.1.2 Erfolgt die Absage nicht rechtzeitig, verfällt dieser Anspruch.

5.2 gilt für Ausfälle seitens des Lernenden bei Kursen/Gruppenunterricht:

Nimmt ein Lernender an einem oder mehreren Kurs- oder Gruppenunterrichtsterminen nicht teil, besteht kein Anspruch auf Ersatz in Form von Sach- oder Geldleistung.

5.3 gilt für Ausfälle seitens der Lehrkraft/der Fa. Nachhilfe Campus:

5.3.1 Fällt ein Unterricht aufgrund von einer Verhinderung der Lehrkraft aus und kann keine Ersatzlehrkraft gestellt werden, hat der Lernende/Kunde Anspruch auf die Nachholung der Dienste, nicht aber auf den geldlichen Ersatz.
5.3.2 Fällt ein Unterricht aus, weil die regulären Räumlichkeiten nicht zur Verfügung stehen und kann auch kein Ersatzraum genutzt werden, hat der Lernende/Kunde Anspruch auf die Nachholung der Dienste, nicht aber auf den geldlichen Ersatz.

5.4 Sollte ein Nachholunterricht aus Gründen, die nicht ausschließlich im Verantwortungsbereich der Fa. Nachhilfe Campus liegen, nicht innerhalb der Vertragslaufzeit nachgeholt werden können, verfällt der Unterrichtsanspruch.
5.5 Bei verfallenem Unterrichtsanspruch behält die Fa. Nachhilfe Campus den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was sie infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

6. Vertragslaufzeiten

6.1 Die Verträge werden für eine bestimmte Dauer (Mindestlaufzeit) abgeschlossen.
6.2 Der Vertragsbeginn sowie die Mindestlaufzeit werden im Vertrag/ bei der Anmeldung vermerkt.
6.3 Sofern der Vertrag eine Verlängerungsklausel enthält, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit.

7. Kündigung

7.1 Die Kündigungsfrist beträgt grundsätzlich ein Monat zum Monatsende.
7.2 Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung der Fa. Nachhilfe Campus aus wichtigem Grund bleibt auch während der Mindestlaufzeit unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei einem Zahlungsrückstand vor.
7.3 Die Kündigung bedarf der Schriftform.

8. Preise

8.1 Es gilt die jeweils gültige Fassung der Preisliste, das bedeutet, dass laufende Verträge bei Preiserhöhungen ebenfalls angepasst werden.
8.2 Bei Wechsel der Jahrgangsstufe werden die Unterrichtspreise auf der Basis der zum 01.08. gültigen Preisliste des betroffenen Jahres, an die neue Klassenstufe angepasst, ohne dass der Kunde noch mal separat dazu informiert wird. Die Anpassung erfolgt unabhängig vom tatsächlichen Schuljahr immer zum 01.08. eines Jahres.
8.3 Die Fa. Nachhilfe Campus ist nach §4 Nr. 21 a) und nach §19 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Die Preise werden daher ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Sollte aufgrund einer Änderung der gesetzlichen Regelung die Umsatzsteuerbefreiung zukünftig entfallen, so ist die Fa. Nachhilfe Campus berechtigt, ab dem Zeitpunkt der Gesetzesänderung die anfallende Umsatzsteuer gesondert in Rechnung zu stellen.
8.4 Je nach Leistungsort oder nach Wahl der Lehrkraft variieren die Unterrichtspreise.
8.5 Wechselt die Lehrkraft während der Vertragslaufzeit, stimmt der Kunde den veränderten Unterrichtpreisen zu.
8.6 Wechselt der Leistungsort während der Vertragslaufzeit, stimmt der Kunde den veränderten Unterrichtpreisen zu.
8.7 Wechselt der Wohnsitz der Lehrkraft, der zur Berechnung der Unterrichtspreise herangezogen wurde, während der Vertragslaufzeit, stimmt der Kunde den veränderten Unterrichtpreisen zu.
8.8 Im Fall 8.5. und 8.7. muss der Kunde vor der Anpassung informiert werden und behält das Recht der außerordentlichen Kündigung.
8.9 Ist im Vertrag Präsenzunterricht vereinbart und wird Onlineunterricht im Einvernehmen zwischen Lernenden/Kunde und Lehrkraft vereinbart, bzw. durchgeführt, hat der Kunde kein Anrecht auf Preisanpassung.
8.10 Ist Onlineunterricht vertraglich vereinbart, findet aber stattdessen Präsenzunterricht statt, stimmt der Kunde zu, dass ihm die Differenz zwischen dem Onlineunterrichtspreis und dem Präsenzunterrichtspreis nachträglich in Rechnung gestellt wird.

9. Zahlungsbedingungen

9.1 Falls eine Anmeldegebühr vereinbart wurde, ist diese bei Vertragsabschluss/ Anmeldung sofort fällig.

9.1.1 gilt für Laufzeitverträge und Abos:

Die Monatsgebühren sind zum ersten Werktag eines Monats im Voraus fällig.

9.1.2 gilt für befristete Kurse:

Die Gebühren sind zum Kursstart fällig.

9.2 Sollten Unterrichtseinheiten über den vertraglichen Rahmen hinaus zwischen Lehrkraft und Lernenden/Kunden vereinbart werden, sind auch diese endgeldlich und seitens des Kunden zu bezahlen.
9.3 Alle Zahlungen werden i.d.R. per SEPA-Lastschrift vom Konto des Kunden eingezogen. Sollte ausnahmsweise eine andere Zahlungsweise vereinbart werden, entstehen dem Kunden zusätzliche Kosten.
9.4 Befindet sich der Vertragspartner im Zahlungsverzug, behält sich die Fa. Nachhilfe Campus das Recht vor, den Unterricht so lange auszusetzen, bis die Forderungen beglichen sind.

10. Haftung

10.1 Die Fa. Nachhilfe Campus übernimmt keine Haftung, Gewährleistung oder Garantie für einen bestimmten Lernerfolg.
10.2 Die Haftung der Fa. Nachhilfe Campus oder deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden:

10.2.1 aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzungen beruhen;
10.2.2 die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen;
10.2.3 die auf der vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, beruhen.

10.3 Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise zu erwartenden Schaden beschränkt, mit dessen Entstehen die Fa. Nachhilfe Campus bei Buchung des Kunden aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Für diesen Fall vereinbaren die Parteien eine Vertragsanpassung in dem Sinne, dass statt der unwirksamen Bestimmung eine Bestimmung gelten soll, die dem wirtschaftlich Gewollten beider Parteien entspricht. Genauso soll im Falle einer Vertragslücke verfahren werden.