Tutorwatch-Vereinbarung
Gegenstand der Vereinbarung
Die Auftraggeberin ermöglicht der Honorarkraft den vergünstigten Erwerb eines individuellen Institutscodes für die Qualifizierung über die Plattform „Tutorwatch“ (www.tutorwatch.de).
Gegenstand der Qualifizierung ist das Tutorwatch-Zertifikat zum/zur geprüften Nachhilfe-Lehrer/in.
Erwerb des Institutscodes
Der reguläre Preis der Qualifizierung beträgt 99,00 €.
Die Honorarkraft kann über die Auftraggeberin einen Institutscode zum vergünstigten Preis von 29,90 € erwerben.
Der Betrag ist vorab zu entrichten. Nach Zahlungseingang stellt die Auftraggeberin den persönlichen Institutscode zur einmaligen Registrierung zur Verfügung. Der Code ist nicht übertragbar.
Eine Rechnung wird nach Eingang dieser digital bestätigten Vereinbarung ausgestellt.
Qualifizierung (Empfehlung)
Der Honorarkraft wird empfohlen, die Qualifizierung über „Tutorwatch“ zum Erwerb des Tutorwatch-Zertifikats zum/zur geprüften Nachhilfe-Lehrer/in zu absolvieren und die entsprechende Prüfung abzulegen, da ein erfolgreicher Abschluss die fachliche Qualifikation dokumentiert und sich positiv auf die Einsatz- und Auftragsmöglichkeiten bei der Auftraggeberin auswirken kann.
Eine Verpflichtung zur Teilnahme oder zum Bestehen der Prüfung besteht nicht.
Rückerstattung der Qualifizierungsgebühr
Die gezahlte Gebühr in Höhe von 29,90 € wird vollständig zurückerstattet, sobald beide folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- erfolgreicher Abschluss der „Tutorwatch“-Prüfung
- Erbringung von mindestens 120 Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten für die Auftraggeberin
Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 14 Tagen unbar auf das bekannte Konto der Honorarkraft.
Kein Anspruch auf Rückerstattung
Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht, wenn
- das Vertragsverhältnis vor Erreichen der 120 Unterrichtseinheiten durch die Honorarkraft beendet wird,
- eine Kündigung durch die Auftraggeberin aus einem von der Honorarkraft zu vertretenden wichtigen Grund erfolgt, oder
- die Prüfung endgültig nicht bestanden wird.
Rechtsform
Diese Vereinbarung berührt nicht die rechtliche Stellung der Honorarkraft als selbstständig tätige Honorarkraft und begründet kein Arbeitsverhältnis.
Digitale Bestätigung
Diese Vereinbarung wird in Textform gemäß § 126b BGB geschlossen.
Die elektronische Bestätigung durch die Honorarkraft unter Verwendung ihres persönlichen Benutzerkontos ersetzt die handschriftliche Unterschrift.
